Zugangsvoraussetzungen

Als Eingangsvoraussetzungen benötigen Sie:

Zugangsqualifikationen in die Ausbildung

Qualifikationen für den Quereinstieg in die Ausbildung

  • Mittlerer Bildungsabschluss und Ausbildung zur/ zum staatl. geprüften Sozialassistent*in oder
  • Mittlerer Bildungsabschluss + einschlägige Vollzeitberufstätigkeit von 36 Monaten oder
  • Mittlerer Bildungsabschluss + sozialpäd. oder sozialpfleg. Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder
  • Mittlerer Bildungsabschluss + abgeschlossene in- oder ausländische Berufsausbildung der Niveaustufe 4 (DQR) + eine mindestens dreimonatige einschlägige Fachpraxis oder
  • Fachhochschulreife aus der Fachoberschule mit einschlägiger Fachrichtung, entweder aus Form A mit einschlägigem Praktikum oder aus Form B mit vorheriger einschlägiger Berufsausbildung* oder
  • Allgemeine Hochschulreife + eine mindestens dreimonatige einschlägige Fachpraxis oder
  • Allg. Hochschulreife aus dem beruflichen Gymnasium mit einschlägiger Fachrichtung (z.B. Erziehungswissenschaft) und eine mindestens sechswöchige einschlägige Fachpraxis* oder
  • Fachhochschulreife aus der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe + eine mindestens dreimonatige einschlägige Fachpraxis oder
  • Fachhochschulreife aus dem beruflichen Gymnasium mit einschlägiger Fachrichtung (z.B. Erziehungswissenschaft) und einschlägigem Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife*
  • Fachhochschulreife aus der Fachoberschule, Form A oder B + eine mindestens dreimonatige einschlägige Fachpraxis


*) Mit einer Hochschulzugangsberechtigung haben Sie die Möglichkeit die Ausbildung zur/ zum Erzieher*in mit einem integriertes Studium der Sozialpädagogik zu kombinieren ...[mehr].

Darüber hinaus benötigen Sie

  • den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Ausbildung (inklusive Nachweis über Masernschutz

  • ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.

Update: 01.05.24

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Admins: J. Benner, M. Englisch